Supervision

Für die Anerkennung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind nach den Weiterbildungsrichtlinien der Bayerischen Landesärztekammer 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen bei einem zur Supervision durch die Landesärztekammer Befugten nachzuweisen.

Weiterhin müssen 120 Stunden psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierte, supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle und 1 Behandlungsfall mit mindestens 50 Stunden nachgewiesen werden.

Jeder Behandlungsfall muss nach der 4. Stunde supervidiert werden, das Verhältnis von den Supervisionsstunden zu den Therapiestunden muss damit 1:4 betragen

Von der BLAEK anerkannte Supervision kann beim Weiterbildungskreis durchgeführt werden.

Ansprechpartner:

Dr. med. Friederike Tamm-Schaller
Fachärztin f. Psychiatrie u. Psychotherapie
Helmut-Lederer-Str. 42, 91056 Alt-Erlangen / Neumühle (Anfahrt extern)
Tel: 09131 530 1962
mailpraxisschaller.f@gmail.com

 

Dr. med. Georg Hünig
Hefnersplatz 10
90402 Nürnberg
mailgeorg.huenig@t-online.de